News > Alarmierung bei Verkehrunfällen

Warum wird die Feuerwehr Bechtheim zu einem Verkehrsunfall nach Oberlibbach alarmiert?

Auf den ersten Blick mag es nicht sinnvoll sein, dass die Feuerwehr aus Bechtheim bis nach Oberlibbach fährt wobei sie an Wallbach, Limbach, Görsroth und Oberlibbach vorbeifährt. Der Grund hierfür liegt an dem Fahrzeug, dass in Bechtheim stationiert ist. Hierbei handelt es sich um ein TLF 16/25 (Tanklöschfahrzeug mit einer Pumpenleistung von 1600 Liter/Minute und einem Wassertank mit 2500 Liter). Die Zusatzbeladung mit Hydraulischem Rettungssatz umfasst neben einem Hydraulikaggregat, dass eine Rettungsschere, Spreizgerät sowie einem Satz Rettungszylinder noch weiteres Gerät zur technischen Hilfeleistung. Da diese Ausrüstung sowohl in der Anschaffung als auch im Unterhalt hohe Kosten verursachen gibt es die Ausrüstung bei drei Feuerwehren in Hünstetten. Neben Bechtheim haben Görsroth/Kesselbach sowie Wallrabenstein jeweils eine solche Ausrüstung. Die anderen Ortsteile haben eine kleinere Ausstattung zur technischen Hilfeleistung. Jede Feuerwehr in Hünstetten kann bei einem Verkehrsunfall eine einfache technische Rettung durchführen. Erst wenn das verunfallte Fahrzeug so stark deformiert ist, dass hydraulisches Rettungsgerät eingesetzt werden muss ist das Eingreifen einer der oben genannten Wehren notwendig. Aufgrund des Notrufes entscheidet der Leitstellendisponent welche Rettungsmittel, also Feuerwehr und Rettungsdienst, alarmiert werden. Zu jedem Verkehrsunfall  mit eingeklemmter Person werden zwei der drei oben genannten Feuerwehren alarmiert.

Warum wird gleich so viel alarmiert? Reicht es nicht wenn erst mal eine Feuerwehr hinfährt und die Lage erkundet und beurteilt?

Nein, erst einen „Spähtrupp“ losschicken um dann „nur“ die benötigten Rettungsmittel alarmieren reicht nicht aus. Der Grund dafür ist die sogenannte „Golden Hour of Shock“. Unter Golden Hour of Shock wir die Stunde nach dem Unfallereignis bezeichnet nach der die verunfallte Person im Krankenhaus behandelt werden soll. Eine Stunde bis zum Krankenhaus klingt auf den ersten Blick lang. Diese Stunde gliedert sich wie folgt auf:

0. – 20. Minuten: Der Unfall ereignet sich, jemand erkennt den Unfall und setzt einen Notruf ab. Der Leitstellendisponent erkennt durch seine Abfrage, dass es sich um einen Unfall mit eingeklemmter Person handelt und alarmiert. Die Rettungskräfte werden alarmiert, rücken aus und treffen an der Einsatzstelle ein. In Hessen ist die sogenannte Hilfsfrist 10 Minuten. D.h. nach 10 Minuten muss der Feuerwehr vor Ort sein und Hilfe einleiten. Demnach geht man davon aus, dass 10 Minuten nach dem Unfallereignis die Rettungskräfte erst alarmiert werden.

20. – 40. Minute: Die Feuerwehr und der Rettungsdienst treffen an der Einsatzstelle ein. Eine Erkundung findet statt um die Lage festzustellen. Nach Rücksprache mit dem Rettungsdienst beginnt die Rettung aus dem Fahrzeug. Parallel dazu wird eine Absicherung gegen den Verkehr, ggfs. Aufbau von Beleuchtung und der Aufbau des Brandschutzes durchgeführt. Nach Befreiung des Patienten wird dieser an den Rettungsdienst übergeben, der diesen in einen transportfähigen Zustand versetzt. Der Rettungsdienst klärt mit der Leitstelle ab welches Krankenhaus zur Behandlung des Notfallpatienten bereit ist. Je nach Schwere und Art der Verletzung ist nicht jedes Krankenhaus geeignet. Bei besonders schweren Verletzungen kann auch der Einsatz eines Rettungshubschraubers notwendig sein. Dieser kann den Patienten schonend in eine weiter entfernte Spezialklinik transportieren.

40. – 60. Minute: Jetzt beginnt der Transport des Patienten in ein Krankenhaus. Im Krankenhaus wird der Patient an das Krankenhauspersonal übergeben. Eine Übergabe erspart dem Krankhauspersonal eine vollständige Untersuchung des Patienten.
Toolbox
Print Drucken
RSS RSS Abonnieren

Veröffentlicht
21:40:00 21.10.2020
Christian Wölfinger